von Mick Nitschke
Wer umzieht muss an 1000 Dinge denken. Hier sind einige davon - fallen Ihnen noch welche ein?
Checkliste für den Umzug
Änderungsmitteilung
Folgenden Ämtern / Institutionen etc. sollten Sie Ihre neue Adresse vor Ihrem Umzug mitteilen (auch, wenn Sie einen Nachsendeantrag bei der Post gestellt haben):
Termine vereinbaren
Babysitter
Handwerker
Hausrat
Packen
Parkplatz
Pflanzen
Umzugs-Lkw
Umzugshilfsmittel
Vor der Abfahrt unbedingt kontrollieren
Werkzeuge
Bei vielen Menschen kann ein Umzug im Chaos enden.Am Anfang unterschätzt man, was alles zu tun ist, und muss dann während des Umzuges dauernd noch Dinge unterbringen, die einem dann doch noch eingefallen sind. Mit diesem Ratgeber lässt sich das wirklich vermeiden. Da wird nicht nur der Umzug an sich ausführlich (aber nicht weitschweifend)behandelt, sprich Umzugsfirmen, Umzug do-it-yourself sowie handwerkliche Hilfen, sondern auch noch die rechtlichen Fragen in Bezug auf die Kündigung der alten Wohnung, die Übernahme und den Mietvertrag der neuen Wohnung. Das Ganze ist recht ausführlich gehalten und schützt so auch den Mieter. Denn so mancher weiß überhaupt nicht, welche Rechten und Pflichten er als solcher bei Kündigung etc. hat. Außerdem gibt das Buch noch etliche leicht verständliche praktische Tipps, wenn z.B die alte Wohnung vor dem Auszug renoviert werden muss etc. Zudem wird auch noch auf einige Sonderfälle eingegangen, z.B. der Umzug mit Kindern, der Umzug aus beruflichen Gründen oder der Umzug im Alter. Äüßerst praktisch sind auch die Checklisten, die dabei helfen, wirklich nichts zu vergessen oder zu verpassen. Zu guter Letzt gibt's natürlich auch noch Adressen von Umzugsfirmen usw. Alles wird übrigens sehr übersichtlich dargestellt, sodass man das, was man sucht, auch leicht findet.
(Bewertung von Amazon)
Broschiert - 160 Seiten - Falken
Erscheinungsdatum: März 2001
ISBN: 380682701X
Preis: 4,98 Euro
Wer seine Kinder auf das Thema "Umzug" vorbereiten möchte, kann sich dieses Buch besorgen. Aus dem Inhalt:
Taschenbuch - 47 Seiten - Falken-Vlg., Niedernh.
Erscheinungsdatum: 1996
ISBN: 3806848955
Derzeit noch gebraucht zu bekommen bei Amazon
Frisch angekommen in der neuen Wohnung möchte man sich natürlich schön einrichten. Dieses Buch gibt in übersichtlicher Form nützliche Tipps an was man alles denken muss und welche gestalterischen Überlegungen man anstellen sollte, bevor man den Pinsel in die Hand nimmt.
Broschiert - 176 Seiten - Christian
Erscheinungsdatum: März 2000
ISBN: 3884724355
Preis: 10,- Euro
Wer sich nicht so gerne durch 176 Seiten wühlt oder wem das alles zu mühsam ist ... dem stehn wir natürlich gerne mit Rat & Tat zur Seite...
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Das jährliche Fördervolumen der Eigenheimzulage wurde zum 1. Januar 2004 um 30 Prozent reduziert. Alt- und Neubauten werden nun mit dem gleichen Betrag gefördert. Die Wohnungsbauprämie bleibt nahezu unverändert. Eine Förderung für Ausbauten und Erweiterung entfällt künftig. Modernisierungsaufwand in den ersten zwei Jahren nach Anschaffung bezieht das Finanzamt mit ein. Genossenschaftszulage gibt es nur bei Selbstnutzung (spätestens ab 8. Jahr).
Grundförderung
Die Grundförderung ? ein Prozent auf die Bemessungsgrundlage von max. 125 000 Euro (inkl. Grund und Boden) ? soll künftig acht Jahre lang maximal 1250 Euro pro Jahr betragen. Für jedes Kind gibt es bis zu 800 Euro zusätzlich pro Jahr. Bisher betrug die Grundförderung beim Erwerb oder Erstellen eines Neubaus maximal 2556 Euro, beim Erwerb eines Altbaus die Hälfte ? also 1278 Euro. Die Kinderzulage lag bei 767 Euro je Kind.
Einkommensgrenze
Die Eigenheimzulage wird künftig nur gewährt, wenn das Einkommen in einem Zweijahresraum nicht mehr als 70 000 Euro bei Alleinstehenden und bei zusammen veranlagten Eheleuten 140 000 Euro beträgt. Für jedes zugehörige Kind erhöht sich der Grenzwert um 30 000 Euro.
Bei der Antragstellung werden das Jahr der Antragstellung und das Vorjahr berücksichtigt. Ausschlaggebend ist nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich der Werbungskosten. Der ?Gesamtbetrag der Einkünfte? lässt sich verringern, beispielsweise, indem vom Arbeitslohn die Verluste aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. (Die steuerrechtlichen Einzelheiten sind allerdings sehr kompliziert, so dass man sich von einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt beraten lassen sollte.)
Antrag beim Finanzamt
Der Antrag auf Eigenheimzulage (Formulare beim Finanzamt) ist nach dem Einzug ins neue Heim an das Finanzamt zu richten. Die Zulage wird direkt an den Wohneigentümer ausgezahlt. Überwiesen wird immer am 15. März eines Jahres. Wichtig beim Kaufvertrag ist das Datum der Übergabe der Immobilie. Denn beim Kauf eines Eigenheims beginnt die Förderung im Jahr der Anschaffung. Das erste Geld gibt es aber erst nach dem Einzug.
Förderung nach altem Recht
Wer den Bauantrag, die Bauanzeige oder die Bauunterlagen bis zum 31. Dezember 2003 bei der Baubehörde einreicht hat, bekommt noch die volle Eigenheimförderung nach altem Recht. Der Einzug in den Neubau muss jedoch erst im Jahr der Fertigstellung erfolgen.
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